Wer ist im Todesfall zu informieren?

Wen Sie über den Todesfall benachrichtigen müssen

Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, müssen Sie verschiedene Personen so schnell wie möglich über den Todesfall informieren.

Wen Sie zuerst informieren müssen

  • Den Hausarzt der verstorbenen Person
  • Angehörige (und Freunde)
  • Das Bestattungsunternehmen
  • Standesamt (übernimmt das Bestattungsunternehmen für Sie)
  • Arbeitgeber/Schule
  • Für Tätige im Gesundheitswesen – eventuell müssen Sie noch ausstehende Termine absagen

Immobilien und Rechnungen

  • Hypothekenanbieter oder Vermieter
  • Versorgungsunternehmen (Strom, Gas und Wasser)
  • Anbieter von Gebäude- und Hausratversicherungen
  • Anbieter von Mobiltelefonen Breitband TV-Anbieter
  • Sozialversicherungen (diesen Service übernehmen wir für Sie)

Finanziell

  • Banken und Bausparkassen
  • Versicherungsgesellschaften (Lebens-, Auto- und Reiseversicherung)
  • Kreditkartenanbieter
  • Anwaltskanzlei
  • Buchhalter

Andere

  • Zahnarzt
  • Optiker
  • Abonnements
  • Soziale Gruppen und Vereine
  • Social-Media-Konten schließen