Wen Sie über den Todesfall benachrichtigen müssen
Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, müssen Sie verschiedene Personen so schnell wie möglich über den Todesfall informieren.
Wen Sie zuerst informieren müssen
- Den Hausarzt der verstorbenen Person
- Angehörige (und Freunde)
- Das Bestattungsunternehmen
- Standesamt (übernimmt das Bestattungsunternehmen für Sie)
- Arbeitgeber/Schule
- Für Tätige im Gesundheitswesen – eventuell müssen Sie noch ausstehende Termine absagen

Immobilien und Rechnungen
- Hypothekenanbieter oder Vermieter
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas und Wasser)
- Anbieter von Gebäude- und Hausratversicherungen
- Anbieter von Mobiltelefonen Breitband TV-Anbieter
- Sozialversicherungen (diesen Service übernehmen wir für Sie)
Finanziell
- Banken und Bausparkassen
- Versicherungsgesellschaften (Lebens-, Auto- und Reiseversicherung)
- Kreditkartenanbieter
- Anwaltskanzlei
- Buchhalter
Andere
- Zahnarzt
- Optiker
- Abonnements
- Soziale Gruppen und Vereine
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